Namensänderungsgutachten
Psychologische Begutachtung nach dem Namensänderungsgesetz. Amtlich anerkannt. Bei uns sind Sie in guten Händen.

Ihr Partner für Namensänderungsgutachten
Ein psychologisches Gutachten zur Namensänderung soll klären, ob Ihr aktueller Name eine erhebliche seelische Belastung darstellt. Die meisten Behörden verlangen dieses Gutachten, wenn eine amtliche Namensänderung beantragt wird. Im Auris Institut begegnen wir diesem sensiblen Anliegen mit Verständnis, fachlicher Sorgfalt und absoluter Vertraulichkeit. Wir prüfen, ob nachvollziehbare und psychologisch begründbare Gründe für eine Namensänderung vorliegen – und stellen ein Gutachten aus, das als Entscheidungsgrundlage für die zuständige Behörde dient. Unser Ziel: Sie kompetent, fair und einfühlsam zu unterstützen – damit Ihr Anliegen ernst genommen wird.
Unverbindlich anfragen – wir stehen Ihnen vertrauensvoll zur Seite.
Rechtssicher & verständlich: Aufbereitet für die Behörden
Schnell & zuverlässig: Kurze Wartezeiten und zügige Bearbeitung
Diskret & individuell: Persönliche Begutachtung nach wissenschaftlichen Standards
Häufige Ursachen für ein Namensänderungsgutachten
Ein Namensänderungsgutachten kann erforderlich sein, wenn eine Namensänderung aus persönlichen, gesundheitlichen oder rechtlichen Gründen beantragt wird. Zu den häufigsten Fällen gehören:

Sebastian Wagner
Diplom-Psychologe (Univ.), Fachpsychologe für Klinische Psychologie (BDP), Psychotherapeut (HeilprG)
Einfühlsan, fundiert und anerkannt
Langjährige Erfahrung in der Erstellung fundierter Namensänderungsgutachten
Die Änderung eines Namens ist ein wichtiger, oft emotionaler Schritt. Damit Ihr Anliegen ernst genommen wird, verlangen viele Behörden ein psychologisches Gutachten, das die seelische Belastung und die Beweggründe nachvollziehbar darstellt.
Im Auris Institut begleiten wir Sie vertrauensvoll und kompetent durch diesen Prozess. Wir erstellen fundierte, objektive und bundesweit anerkannte Gutachten – mit Diskretion, Sorgfalt und viel Erfahrung im Umgang mit sensiblen Anliegen. Verständnisvoll. Fachlich fundiert. Für Menschen, die gehört werden wollen.
Amtlich anerkannte Gutachten
Vertrauensvoll & zuverlässig für Menschen aus ganz Deutschland
Psychologische Gutachten sind eine verantwortungsvolle Aufgabe, die nur wenige Experten anbieten. Deshalb nehmen viele Menschen auch längere Anfahrten in Kauf, um ein zuverlässiges und amtlich anerkanntes Gutachten zu erhalten. Das Einzugsgebiet umfasst Bayern, Baden-Württemberg und Mitteldeutschland. Mit höchster Präzision und Diskretion werden Gutachten zu Themen wie Waffenrecht, Namensänderung, Berufsunfähigkeit oder Prüfungsunfähigkeit erstellt. Vertrauen Sie auf langjährige Erfahrung und einen Service, der für Qualität und Verlässlichkeit steht.
Vertrauliche Begutachtung am Standort Bamberg
Unkomplizerte Vorgespräche per Telefon oder Videokonferenz
Langjährige Erfahrung & bundesweit geschätzter Service
1.500+ zufriedene Kunden
transparenter ablauf
Unser transparenter Ablauf von Ihrer Anfrage bis zum rechtssicheren Gutachten
Online-Anfrage und Rückruf
Stellen Sie Ihre Anfrage online – wir rufen Sie zeitnah zurück, um Ihr Anliegen zu besprechen. Sie erhalten erste Informationen zum Ablauf und zur Vorgehensweise.
Rückmeldung und Kostenvoranschlag
Auf Grundlage der Akte erhalten Sie eine telefonische Rückmeldung, die Folgendes umfasst:
Alle relevanten Informationen für den weiteren Ablauf
Kostenvoranschlag für das persönliche Begutachtungsgespräch
Persönliches Begutachtungsgespräch
Das gesetzlich vorgeschriebene persönliche Gespräch findet an unserem Standort in Bamberg statt.
Sie erhalten Ihr Gutachten
Nach der erfolgreichen Begutachtung erhalten Sie Ihr rechtssicheres, amtlich anerkanntes Gutachten.
Jetzt in unter 1 Minute anfragen
Wissen & Infos
Wir klären auf
Häufige Fragen – Wir klären auf!
Ein Namensänderungsgutachten wirft häufig Fragen auf – in unserem FAQ-Bereich finden Sie die wichtigsten Antworten kompakt und verständlich.
Ein psychologisches Gutachten wird benötigt, wenn die Namensänderung mit seelischer Belastung begründet wird. Es dient dazu, der Behörde nachvollziehbar zu machen, warum der aktuelle Name eine erhebliche psychische Belastung darstellt.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das persönliche Interesse an der Namensänderung das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens überwiegt. Beispiele sind: Psychische Belastung durch den Namen, negative Assoziationen oder Traumata, Schutz vor Diskriminierung oder unzumutbare Schwierigkeiten im Alltag.
Der Ablauf umfasst: ein Vorgespräch zur Klärung des Anliegens, ein ausführliches diagnostisches Interview, ggf. standardisierte Tests sowie die Erstellung eines fundierten Gutachtens mit Empfehlung.
Ja – sofern das Gutachten den Anforderungen gemäß § 3 NamÄndG entspricht und von entsprechend qualifizierten Fachpersonen erstellt wurde, wird es in der Regel von den Behörden anerkannt.
Im Auris Institut werden alle Gutachten ausschließlich von hochqualifizierten Psychologen erstellt, darunter:
Fachpsychologen für Verkehrspsychologie BDP
Fachpsychologen für Klinische Psychologie BDP
Psychologische Psychotherapeuten
Psychotherapeuten nach HeilprG mit klinisch-diagnostischer Expertise
Diese Qualifikationen stellen sicher, dass das Gutachten sowohl inhaltlich fundiert, methodisch sauber als auch juristisch anschlussfähig ist.