Erfahrungen & Bewertungen zu Dipl.-Psych. Sebastian Wagner
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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Auris Institut, vertreten durch Diplom-Psychologe Univ. Sebastian Wagner, Grüntalstraße 15, 96049 Bamberg, im Folgenden „Auftragnehmer“ und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB oder als Werkvertrag i.S.d. §§ 631 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

(2) Der Auftragnehmer bietet verschiedene Leistungen zur Buchung an. Dabei handelt es sich insbesondere um die MPU-Vorbereitung, verkehrspsychologische Beratung, Sperrfristverkürzung, Fahreignungsseminare, Fahrtauglichkeitsuntersuchungen und -beratungen, waffenrechtliche Begutachtungen, Namensänderungsgutachten, Prüfungsunfähigkeitsgutachten sowie Psychotherapie für Straftäter. Nachfolgend werden diese alle zusammen als die „Leistungen“ bezeichnet, insofern keine spezifische Differenzierung vorgenommen wird.

(3) Gegenstand des Auftrages kann sowohl das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) als auch das Erreichen eines bestimmten Werkes (Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden oder der Auftraggeber das Werk abgenommen hat. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Der Auftragnehmer bietet eine Vielzahl von Leistungen an, die speziell darauf ausgerichtet sind, die Auftraggeber in verschiedenen Bereichen der Verkehrspsychologie und darüber hinaus zu unterstützen. Die angebotenen Leistungen umfassen insbesondere:

  • MPU-Vorbereitung: Individuelle verkehrspsychologische Begleitung zur Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).

  • Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit: Beratung und Verhaltenstraining für Fahranfänger, um das Fahrverhalten zu reflektieren und zu verbessern.

  • Sperrfristverkürzung: Beratung zu den psychologischen Voraussetzungen und Maßnahmen zur möglichen Verkürzung der Führerscheinsperrfrist.

  • Fahreignungsseminar (Punkteabbau): Schulungen zur Verhaltensänderung bei mehrfachen Verkehrsverstößen mit dem Ziel des Punkteabbaus in Flensburg.

  • Fahrtauglichkeitsuntersuchung & Beratung: Psychologische Beurteilung der körperlichen und geistigen Eignung zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr.

  • Waffenrechtliche Begutachtungen: Eignungspsychologische Beurteilung für Personen, die einen Antrag auf Waffenerwerb oder -besitz stellen.

  • Namensänderungsgutachten: Fachpsychologische Stellungnahme zur Begründung einer Vornamens- oder Personenstandsänderung.

  • Prüfungsunfähigkeitsgutachten: Fundierte psychologische Gutachten bei Prüfungsangst, Belastungsstörungen oder anderen gesundheitsbedingten Gründen zur Nichtteilnahme an Prüfungen.

  • Psychotherapie für Straftäter, insbesondere Sexualstraftäter.

(2) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, das Leistungsangebot zu erweitern, zu ändern oder einzuschränken. Änderungen des Leistungsangebots werden rechtzeitig bekannt gegeben.

(3) Die jeweiligen Leistungen werden in separaten Verträgen zwischen den Parteien individuell geregelt. Diese Verträge enthalten eine genaue Leistungsbeschreibung, die spezifischen Preise und die vereinbarten Zahlungsmöglichkeiten. In den individuellen Verträgen werden die Details der zu erbringenden Leistungen aufgeführt. Dies umfasst unter anderem den Umfang der Leistungen, die Dauer der Leistungserbringung und besondere Bedingungen, die für die jeweilige Leistung gelten.

(4) Der Auftraggeber erhält vor Abschluss des Vertrages ein schriftliches Angebot, das alle relevanten Kosten und Leistungen detailliert aufführt. Der Abschluss eines individuellen Vertrages ist Voraussetzung für die Erbringung der jeweiligen Leistung.

(5) Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend zu den individuellen Verträgen, soweit diese nicht im Widerspruch zu den spezifischen Regelungen der individuellen Verträge stehen. Im Falle von Widersprüchen zwischen den AGB und den individuellen Verträgen, haben die Bestimmungen der individuellen Verträge Vorrang, es sei denn, es handelt sich um gesetzliche Bestimmungen oder zwingende Regelungen der AGB. 

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Leistung. Diese Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann persönlich, per E-Mail, per Kontaktformular oder über die Website des Auftragnehmers zustande kommen.

(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen des Auftragnehmers mitgeteilt.

(3) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Leistung entstandenen Leistungen erhalten.

(4) Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.

(5) Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringende Leistungen sein.

§ 4 Inhalt und Durchführung der Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann bei Dienstleistungen nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. 

(2) Eine vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung durch den Auftraggeber abzunehmen. Im Übrigen gilt § 640 BGB. 

(3) Die Leistungen beruhen auf Kooperation. Der Auftraggeber ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Auftraggeber erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Leistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. 

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienst- oder Werkleistung vom Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber erstellt.

(5) Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Auftragnehmers als auch sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftragnehmers Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Leistungen zu machen.

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Leistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem Dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Leistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Leistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Inhalts besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Inhalts eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.

(8) Der Auftragnehmer muss die Leistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt, nach freiem Ermessen, die Durchführung der Leistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer, abzugeben.

(9) Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.

(10) Die Abbildung und Beschreibung der Leistungen auf der Website des Auftragnehmers dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.

(11) Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen erforderlich ist. Die genauen Pflichten und Anforderungen werden in den individuellen Verträgen festgelegt.

§ 5 MPU-Vorbereitung

(1) Der Auftragnehmer bietet eine individuelle verkehrspsychologische Begleitung zur Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an. Diese Vorbereitung erfolgt online und umfasst eine auf den Auftraggeber abgestimmte Beratung einschließlich der Bereitstellung von relevanten Unterlagen. 

(2) Die Sitzungen finden online via Zoom statt und werden von qualifizierten Psychologen durchgeführt.

(3) Die Beratung richtet sich nach dem gewählten MPU-Paket des Auftraggebers:

  • Starter Paket: 6 Einzelsitzungen (je 50 Minuten) sowie eine MPU-Simulation (mindestens 50 Minuten).

  • Standard Paket: 9 Einzelsitzungen (je 50 Minuten) sowie eine MPU-Simulation (mindestens 50 Minuten).

  • Intensiv Paket: Unbegrenzte Einzelsitzungen (je 50 Minuten) sowie mehrere MPU-Simulationen. Die Vorbereitung erfolgt bis zur bestandenen MPU.

(4) Individuelle Absprachen und Anpassungen können zwischen den Parteien vereinbart werden.

(5) Die Beratung erfolgt in enger Abstimmung zwischen den Parteien. Das Ziel ist es, den Auftraggeber möglichst umfassend auf die MPU vorzubereiten. Der Auftragnehmer schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg oder das Bestehen der MPU.

(6) Der Auftraggeber bucht eine MPU-Vorbereitung über das Onlineformular oder telefonisch. Der Vertrag kommt durch Abschluss der Buchung, Zahlungseingang oder eine schriftliche Zahlungsvereinbarung zustande. Nach der Buchung erhält der Auftraggeber eine Bestätigungs-E-Mail und kann direkt einen ersten Termin online oder telefonisch vereinbaren.

(7) Es gelten die im Angebot genannten Preise, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind Kosten für Abstinenznachweise, Anwälte oder Dolmetscher. Die Vergütung ist im Voraus fällig und Zahlungen erfolgen über die in der Rechnung angegebenen Zahlungsmöglichkeiten. Rechnungen werden ausschließlich digital per E-Mail versendet.

(8) Termine müssen spätestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Andernfalls fällt eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von 139 € an oder es wird eine Sitzung vom Kontingent abgezogen. Beim Intensiv Paket bleibt die unbegrenzte Beratung nur erhalten, wenn die Bereitstellungsgebühr gezahlt wird. Bei Nichtzahlung wird das Paket auf 12 Sitzungen begrenzt.

§ 6 Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit

(1) Die verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit ist ein individuelles Angebot, das auf die spezifischen Anforderungen des Strafgerichts oder der Führerscheinstelle sowie auf den fachlichen Eindruck und die Notwendigkeit, bestimmte Zeiten mit dem Auftraggeber zu arbeiten, zugeschnitten ist. 

(2) Das Ziel der Beratung ist es, das Fahrverhalten von Fahranfängern zu reflektieren und zu verbessern. 

(3) Die Beratung erfolgt in der Regel in Form von Stundenpaketen, deren Umfang je nach Fall variieren kann.

(4) Die Beratung umfasst eine umfassende Anamnese und Analyse des bisherigen Fahrverhaltens, gefolgt von individuell abgestimmten Beratungssitzungen und Verhaltenstrainings. Diese Sitzungen sollen dem Auftraggeber helfen, risikoreiches Fahrverhalten zu erkennen und zu vermeiden sowie sicherheitsbewusste Fahrgewohnheiten zu entwickeln.

§ 7 Sperrfristverkürzung

(1) Die Beratung zur Sperrfristverkürzung ist ein Bestandteil der MPU-Vorbereitung und umfasst die Beratung zu den psychologischen Voraussetzungen und Maßnahmen, die eine mögliche Verkürzung der Führerscheinsperrfrist unterstützen können. 

(2) Die Beratung erfolgt in Form eines individuellen Stundenpakets, dessen Umfang auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen des Auftraggebers abgestimmt ist. 

(3) Die Beratung wird von qualifizierten Fachkräften durchgeführt, die den Auftraggeber dabei unterstützen, die erforderlichen psychologischen Voraussetzungen zu erfüllen und geeignete Maßnahmen zur Verkürzung der Führerscheinsperrfrist zu ergreifen.

§ 8 Fahreignungsseminar (Punkteabbau)

(1) Das Fahreignungsseminar dient der Verhaltensänderung bei mehrfachen Verkehrsverstößen und hat das Ziel des Punkteabbaus in Flensburg. Der Auftraggeber kann durch die Teilnahme an diesem Seminar einen Punkt in Flensburg abbauen. Das Seminar umfasst sowohl verkehrspädagogische als auch verkehrspsychologische Module, die darauf abzielen, das Verhalten des Auftraggebers im Straßenverkehr nachhaltig zu verbessern.

(2) Der Auftragnehmer verfügt über die erforderliche Erlaubnis der zuständigen Staatsregierung zur Durchführung des Punkteabbaus mit rechtlicher Wirkung. 

(3) Die Anzahl der Stunden für das Seminar ist gesetzlich festgeschrieben und umfasst in der Regel mehrere Unterrichtseinheiten, die an verschiedenen Tagen stattfinden.

(4) Der Preis für das Fahreignungsseminar wird nach Marktlage individuell festgelegt. 

§ 9 Fahrtauglichkeitsuntersuchung & Beratung

(1) Die Fahrtauglichkeitsuntersuchung umfasst eine Beurteilung zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr. Diese Untersuchung beinhaltet sowohl psychologische als auch medizinische Evaluierungen, um eine umfassende Beurteilung der Fahrtauglichkeit des Auftraggebers zu gewährleisten.

(2) Die Fahrtauglichkeitsuntersuchung beinhaltet eine umfassende Diagnostik, die sowohl psychologische Tests als auch medizinische Untersuchungen umfassen kann. Ziel ist es, eine fundierte Beurteilung der körperlichen und geistigen Eignung des Auftraggebers zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr zu erstellen.

§ 10 Waffenrechtliche Begutachtungen

(1) Die waffenrechtliche Begutachtung umfasst eine eignungspsychologische Beurteilung für Auftraggeber, die einen Antrag auf Waffenerwerb oder -besitz stellen. Ziel dieser Begutachtung ist es, die psychologische Eignung des Auftraggebers im Hinblick auf den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen zu bewerten.

(2) Vor der Begutachtung findet eine Voruntersuchung statt, bei der eine Prüfung des Falles auf Aktenlage durchgeführt wird. Diese Voruntersuchung dient der ersten Einschätzung und Vorbereitung der Hauptbegutachtung. 

(3) Aufgrund des geringen Pauschalpreises für die Voruntersuchung besteht keine Möglichkeit des Rücktritts oder der Rückerstattung der Kosten, auch wenn der Auftraggeber die Untersuchung nicht fortsetzen möchte.

(4) Der Auftraggeber schließt für die Voruntersuchung sowie für die persönliche Begutachtung jeweils eine separate Einverständniserklärung ab. Diese Einverständniserklärung als Vertrag regelt die Durchführung sowie die Vergütung der jeweiligen Untersuchungen.

§ 11 Namensänderungsgutachten

(1) Das Namensänderungsgutachten umfasst eine fachpsychologische Stellungnahme zur Begründung einer Vornamens- oder Personenstandsänderung. 

(2) Ziel dieser Begutachtung ist es, die psychologischen und sozialen Gründe für eine gewünschte Namens- oder Personenstandsänderung zu bewerten und zu dokumentieren.

§ 12 Prüfungsunfähigkeitsgutachten

(1) Das Prüfungsunfähigkeitsgutachten umfasst fundierte psychologische Gutachten bei Prüfungsangst, Belastungsstörungen oder anderen gesundheitsbedingten Gründen zur Nichtteilnahme an Prüfungen. 

(2) Ziel dieser Begutachtung ist es, die psychologische Beeinträchtigung des Auftraggebers zu bewerten und zu dokumentieren, um eine fundierte Grundlage für die Beantragung von Prüfungsunfähigkeiten oder Prüfungsverschiebungen zu schaffen

§ 13 Psychotherapie für Straftäter

(1) Die Psychotherapie für Straftäter, insbesondere Sexualstraftäter, umfasst therapeutische Maßnahmen zur Behandlung und Rehabilitation von Personen, die Straftaten begangen haben. Diese Therapie wird gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und fachlichen Standards durchgeführt.

(2) Die Standard-Therapiedauer beträgt 20 Sitzungen. Diese Dauer kann je nach individuellem Therapiebedarf und Fortschritt des Auftraggebers angepasst werden. Der Auftraggeber wird über jede Änderung der Therapiedauer informiert und diese wird einvernehmlich festgelegt.

(3) Die Therapie erfolgt nach einem speziellen Konzept, das auf die besonderen Bedürfnisse und Problematiken von Straftätern abgestimmt ist.

§ 14 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen bestmöglich zu unterstützen. Hierzu gehört insbesondere die fristgerechte Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Unterlagen und Dokumente, die für die Durchführung der Leistungen erforderlich sind.

(2) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell sind. Etwaige Änderungen oder Ergänzungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vereinbarte Termine pünktlich wahrzunehmen. Bei Verhinderung hat der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens 24 Stunden vor dem Termin zu informieren. Andernfalls bleibt der Auftragnehmer berechtigt, das vereinbarte Honorar für den ausgefallenen Termin in Rechnung zu stellen.

(4) Für die Durchführung bestimmter Leistungen, insbesondere der waffenrechtlichen Begutachtungen, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Einverständniserklärung zu unterzeichnen und sich den notwendigen Untersuchungen und Begutachtungen zu unterziehen. Ohne diese Mitwirkung kann die Leistung nicht erbracht werden.

(5) Im Rahmen der verkehrspsychologischen Beratung und der Psychotherapie für Straftäter ist der Auftraggeber verpflichtet, aktiv an den Sitzungen teilzunehmen und die vereinbarten Maßnahmen und Übungen gewissenhaft durchzuführen. Eine erfolgreiche Beratung oder Therapie setzt die aktive Mitwirkung des Auftraggebers voraus.

(6) Für die MPU-Vorbereitung, die Sperrfristverkürzung und die Fahrtauglichkeitsuntersuchung ist der Auftraggeber verpflichtet, die vorab vereinbarten Stundenpakete vollständig in Anspruch zu nehmen und die vereinbarte Vergütung im Voraus zu bezahlen.

(7) Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die dem Auftragnehmer durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.

(8) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erbringung der Leistungen zu verweigern, solange der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. In einem solchen Fall bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt.

(9) Der Auftraggeber erklärt sich mit den genannten Mitwirkungspflichten einverstanden und erkennt an, dass deren Einhaltung für die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen unerlässlich ist.

§ 15 Zahlung

(1) Insofern nicht einzelvertraglich anders vereinbart, ist eine Zahlung gegenüber dem Auftragnehmer als Vorauszahlung mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Auftraggeber zu tätigen. 

(2) Die Zahlung wird sofort mit der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage ab Rechnungsstellung, sofern nichts anders vereinbart wurde.

(3) Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot des Auftragnehmers sind als Bruttopreise aufgeführt. 

(4) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringenden Leistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert.  

(5) Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.

§ 16 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. 

(2) Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Leistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 16 sind darauf nicht anwendbar.  

(3) Eine ordentliche Kündigung des Vertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(5) Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um einen weiteren Monat, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt. Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit. 

(6) Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen.  

(7) Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.

§ 17 Verschiebung und Stornierung

(1) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, gebuchte Termine aus wichtigen Gründen abzusagen. Wichtige Gründe sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, Krankheit, höhere Gewalt, unvorhergesehene Ereignisse oder sonstige Umstände, die eine Durchführung des Termins unmöglich machen oder erheblich erschweren. In einem solchen Fall wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren und sich um einen Ersatztermin bemühen.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, gebuchte Termine nach Absprache mit dem Auftraggeber zu verschieben. Der Auftraggeber wird über die Notwendigkeit der Verschiebung und den vorgeschlagenen neuen Termin rechtzeitig informiert. Sollte der Auftraggeber mit dem neuen Termin nicht einverstanden sein, steht ihm das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

(3) Der Auftragnehmer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung des Termins aufgrund von Umständen, die nicht in der Sphäre des Auftragnehmers liegen, erheblich erschwert oder unmöglich wird. In einem solchen Fall wird der Auftraggeber unverzüglich informiert und bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Umstände, die zum Rücktritt geführt haben, zu vertreten.

(4) Der Auftraggeber kann bis zu 48 Stunden den vereinbarten Termin kostenfrei stornieren. Erfolgt die Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Termin, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Stornierungsgebühr in Höhe der vereinbarten Vergütung minus eines pauschalen Abschlages von 15,00 EUR zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Fällt der gebuchte Termin auf einen Montag oder auf einen Tag nach einem Feiertag, muss die Stornierung bzw. Verschiebung spätestens am vorhergehenden Werktag bis 10:00 Uhr erfolgen.

(6) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Stornierungsgebühr nicht von Krankenkassen, Versicherungen oder sonstigen Dritten übernommen wird.

(7) Der Auftraggeber für den fristgerechten Zugang seiner Verschiebung oder Stornierung verantwortlich und muss sich diese vom Auftragnehmer bestätigen lassen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des tatsächlichen Eingangs beim Auftraggeber. 

(8) Im Falle einer Absage oder Verschiebung eines Termins durch den Auftragnehmer wird dieser dem Auftraggeber unverzüglich einen oder mehrere Ersatztermine vorschlagen. Der Auftraggeber kann aus diesen Terminen auswählen oder, falls keine Einigung erzielt wird, vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet, weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

(9) Für Schäden, die dem Auftraggeber durch eine Verschiebung oder Stornierung von Terminen entstehen, haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der in § 20 festgelegten Bestimmungen.

(10) Die Regelungen dieser Klausel gelten nur, sofern keine individuellen Vereinbarungen, keine anderen Regelungen in den Verträgen oder keine abweichenden Bestimmungen in AGB getroffen wurden. Individuelle Vereinbarungen, vertragliche Regelungen und abweichende Bestimmungen in den AGB für bestimmte Leistungen haben Vorrang.

§ 18 Schutzrechte

(1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Leistungen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit vom Auftragnehmer für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.

(2) Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Auftragnehmer bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.

(3) Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Auftragnehmers dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden. 

(4) Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.

§ 19 Vertraulichkeit

(2) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei („Empfänger“) wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(3) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

(4) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.

(5) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

(6) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die

  • bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;

  • der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder

  • der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.

Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

(7) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.

(8) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.

§ 20 Haftung und Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der Maßnahmen oder Leistungen, da dieser von einer Vielzahl individueller Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen. 

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für behördliche oder gerichtliche Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den durchgeführten Leistungen stehen. Die Entscheidung liegt im Ermessen der jeweiligen Stellen und entzieht sich dem Einflussbereich des Auftragnehmers.

(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aus falschen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers resultieren.

(7) Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Unterlagen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers.

(8) Der Auftragnehmer schützt seine Auftraggeber so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche dem Auftraggeber durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Abs. 1 – 3 mit den genannten Ausnahmen ebenfalls. 

(9) Der Auftragnehmer haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachten Leistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Rahmen insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden.

§ 21 Datenschutz

(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.

(2) Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.

(3) Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.

(4) Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers unter folgendem Link: www.auris-institut.de/datenschutz

§ 22 Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsbelehrung nach EGBGB Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2. Fundstelle: BGBl. I 2013, 3642 – 3670

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, dem Auris Institut, vertreten durch Diplom-Psychologe Univ. Sebastian Wagner, Grüntalstraße 15, 96049 Bamberg, Telefonnummer: 0951/97437840 E-Mail: info@auris-institut.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Folgen des Widerrufs

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An das Auris Institut, vertreten durch Diplom-Psychologe Univ. Sebastian Wagner, Grüntalstraße 15, 96049 Bamberg, E-Mail: info@auris-institut.de

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)

  • Name des/der Verbraucher(s)

  • Anschrift des/der Verbraucher(s)

  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 23 Europäische Streitbeilegung

(1) Der Auftragnehmer weist auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die die Auftraggeber unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.

(2) Der Auftragnehmer ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

§ 24 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des jeweiligen Vertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB oder des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Änderungen und Ergänzungen der AGB oder des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.