Sperrfristverkürzung
Haben Sie eine Sperrfrist erhalten und möchten schneller wieder mobil sein? Mit einer verkehrspsychologischen Maßnahme beim Auris Institut können Sie aktiv zur Verkürzung Ihrer Sperrfrist beitragen.

Individuelle Beratung und Sperrfristverkürzung
Sie möchten die Sperrfrist nicht einfach aussitzen? Dann nutzen Sie die Chance, aktiv etwas zu verändern. Mit einer individuellen Beratung können Sie auf eine Verkürzung Ihrer Sperrfrist hinwirken – oft um mehrere Monate. Gemeinsam reflektieren wir das Geschehene und entwickeln Strategien für einen sicheren Neustart im Straßenverkehr. Zum Abschluss erhalten Sie eine Bescheinigung, die Ihr Anwalt beim Gericht oder der Staatsanwaltschaft einreichen kann – als Beleg für Ihre persönliche Entwicklung.
Sie zeigen Veränderung. Wir liefern die fundierte Grundlage.
Machen Sie Ihre Sperrfrist zur zweiten Chance.
Ihre Vorteile:
Schneller mobil: Verkürzen Sie Ihre Sperrfrist um wertvolle Monate
Individuell beraten: Persönlich, diskret und effektiv
Gerichtlich verwertbar: Unsere Bescheinigung unterstützt Ihren Anwalt im Antrag
Wir beraten im kostenlosen Erstgespräch, ob eine Sperrfristverkürzung in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Warum eine Sperrfrist verhängt wird (§ 69a StGB)
Wer im Straßenverkehr schwerwiegend gegen Gesetze verstößt, verliert nicht nur die Fahrerlaubnis, sondern erhält häufig zusätzlich eine gerichtlich festgelegte Sperrfrist. In dieser Zeit darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden – egal ob die alte freiwillig abgegeben oder entzogen wurde. Mit einer verkehrspsychologischen Maßnahme können Sie zeigen, dass Sie sich gebessert haben und aktiv an Ihrer Aufarbeitung arbeiten. Damit erhöhten Sie die Chance auf eine Verkürzung der Sperrfrist.

Sebastian Wagner
Diplom-Psychologe (Univ.), Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP), Psychotherapeut (HeilprG)
Kompetent und anerkannt
Langjährige Erfahrung für Ihre Sperrfristverkürzung
Sie wollen Ihre Sperrfrist nicht einfach abwarten – sondern aktiv verkürzen?
Dann sind Sie bei Sebastian Wagner genau richtig.
Sebastian Wagner ist Diplom-Psychologe und spezialisiert auf psychologische Beratung bei Sperrfristverkürzung.
Mit fundierter Erfahrung, juristisch anerkannten Bescheinigungen und einem klar strukturierten Ablauf begleitet er Sie Schritt für Schritt – persönlich und professionell.
Im Auris Institut vereinen wir psychologische Fachkompetenz mit persönlicher Beratung. Damit Sie Ihre Sperrfrist verkürzen – und schneller wieder mobil sind.
Bundesweite Beratung
Sperrfristverkürzung durch eine verkehrspsychologische Maßnahme online oder in Bamberg
Sie möchten Ihre Sperrfrist aktiv verkürzen und schneller zurück zum Führerschein? Mit einer anerkannten verkehrspsychologischen Maßnahme schaffen Sie genau das – flexibel online oder persönlich vor Ort in Bamberg. Die Maßnahme ist gerichtsbegleitend möglich und wird von Gerichten und Staatsanwaltschaften häufig positiv gewertet – als Zeichen für Einsicht und Veränderungsbereitschaft. Ob Sie in Bayern, Berlin oder anderswo wohnen – die Teilnahme ist deutschlandweit möglich.
Wählen Sie das Format, das zu Ihnen passt:
Online-Seminar: ortsunabhängig, diskret und professionell begleitet
Vor Ort in Bamberg: persönlich, nah und individuell betreut
Gut vernetzt mit Anwälten für Verkehrsrecht und Strafrecht
Gut vernetzt mit Anwälten für Verkehrsrecht und Strafrecht
Wir arbeiten eng mit den Anwälten unserer Klientinnen und Klienten zusammen und sind bundesweit mit erfahrenen Strafverteidigern und Fachanwälten für Verkehrsrecht vernetzt. So profitieren Sie von einer ganzheitlichen Betreuung – psychologisch fundiert und rechtlich abgestimmt.
1.500+ zufriedene Kunden
transparenter ablauf
In 4 Schritten zur Sperrfristverkürzung
Kostenloses Erstgespräch
Am Telefon klären wir, ob eine Sperrfristverkürzung für Sie sinnvoll ist. Sie erhalten ein persönliches, unverbindliches Angebot.
Teilnahme an der Maßnahme
Sie sprechen offen über das Geschehene, zeigen Einsicht und entwickeln neue Sichtweisen – wir unterstützen Sie dabei Schritt für Schritt.
Teilnahmebescheinigung erhalten
Nach Abschluss erhalten Sie Ihre anerkannte Teilnahmebescheinigung – zur Vorlage beim Gericht oder der Staatsanwaltschaft als Grundlage für einen Antrag auf Sperrfristverkürzung.
Sperrfrist verkürzen – Führerschein schneller zurück erhalten
Sichern Sie sich das gute Gefühl, bald wieder mobil zu sein.
Jetzt in unter 1 Minute anfragen
Wissen & Infos
Wir klären auf
Häufig gestellte Fragen zur Sperrfristverkürzung
Eine Sperrfristverkürzung bringt oft viele Fragen mit sich – In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Sie können Ihre Sperrfrist verkürzen, wenn Sie nachweisen, dass Sie sich mit Ihrem Fehlverhalten auseinandergesetzt haben – zum Beispiel durch eine verkehrspsychologische Beratung oder MPU-Vorbereitung. Der Antrag wird beim Amtsgericht gestellt und sollte gut begründet sein.
Der Antrag darf frühestens nach der Hälfte der Sperrfrist gestellt werden. Beispiel: Bei 12 Monaten Sperrfrist dürfen Sie nach 6 Monaten den Antrag einreichen.
Sie müssen zeigen, dass Sie Ihr Verhalten dauerhaft geändert haben. Dazu gehören z. B. Einsicht, Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Maßnahme, ggf. Abstinenznachweise und keine weiteren Auffälligkeiten seit der Tat.
Häufig verlangt das Gericht Nachweise wie:
ggf. Abstinenznachweise
ggf. ein psychologisches Kurzgutachten
ein Motivationsschreiben oder anwaltliches Schreiben
Die Erfolgschancen sind gut, wenn Sie glaubhaft zeigen, dass Sie Verantwortung übernehmen und sich aktiv verändert haben. Eine professionelle Vorbereitung – z. B. durch das Auris Institut – kann Ihre Chancen deutlich erhöhen.