Erfahrungen & Bewertungen zu Dipl.-Psych. Sebastian Wagner
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Waffenrechtliche Begutachtung

Waffenrechtliche Begutachtung bei psychischen Erkrankungen – was Sie wissen müssen

3. Juni 2025

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Erfahre, wann eine Begutachtung nötig ist, was geprüft wird und wie Sie sich gut vorbereiten können.

Ein Mann während seiner Therapie

1. Warum psychische Erkrankungen für das Waffenrecht relevant sind

Waffenbesitz verlangt eine besonders stabile Persönlichkeit. Das Waffengesetz sieht daher vor, dass Menschen mit bestimmten psychischen Störungen oder Erkrankungen ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren können. 

Insbesondere, wenn:

  • es Hinweise auf Selbst- oder Fremdgefährdung gibt

  • eine akute oder instabile Erkrankung vorliegt

  • jemand in psychiatrischer Behandlung oder unter Betreuung steht

  • eine Erkrankung in Verbindung mit aggressivem oder impulsivem Verhalten auftritt

2. Wann muss eine Begutachtung nach § 6 WaffG erfolgen?

Die Behörde darf und muss eine Begutachtung anordnen, wenn Zweifel an der persönlichen Eignung bestehen.

Das ist häufig der Fall bei:

  • Psychiatrischen Klinikaufenthalten oder Zwangseinweisungen

  • Suizidversuchen oder -ankündigungen

  • gerichtlicher Betreuung

  • Diagnosen wie Depression, bipolare Störung, ADHS, PTBS oder Psychose

Oft wird die Behörde durch Meldungen von Polizei, Ärzten, Familienangehörigen oder Gerichten informiert und handelt dann auf gesetzlicher Grundlage.

3. Gesetzliche Grundlage: § 6 Absatz 2 Waffengesetz (WaffG)

Wenn Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, dass jemand psychisch krank oder debil ist, ist die Behörde verpflichtet, ein fachpsychologisches oder fachärztliches Gutachten einzuholen, um die persönliche Eignung zu klären. Es handelt sich dabei nicht um eine Ermessensentscheidung, sondern um eine gesetzlich geregelte Pflichtmaßnahme. Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit muss durch ein unabhängiges Gutachten nachgewiesen werden, damit der Besitz erlaubt bleibt.

4. Was wird in der Begutachtung geprüft?

In der Begutachtung am Auris Institut geht es nicht um Diagnosen, sondern um Einschätzungen der Stabilität, Impulskontrolle und Gefährdungspotenziale.

Wir prüfen:

  • Art und Verlauf der psychischen Erkrankung

  • Aktueller psychischer Zustand

  • Behandlungsbereitschaft, Therapieverlauf, Medikation

  • Selbstkontrolle, Frustrationstoleranz und Affektregulation

  • Umgang mit Stress, Belastung und Konflikten

Ziel ist eine differenzierte Einschätzung, ob unter den gegebenen Umständen ein sicherer und verantwortungsvoller Umgang mit Waffen möglich ist.

Wir helfen weiter

Wir begleiten Sie durch das Verfahren – erfahren, diskret und auf Augenhöhe.

Jetzt anfragen

5. Der Ablauf am Auris Institut – Schritt für Schritt

  • Erstberatung (kostenlos & unverbindlich)

  • Aktenanforderung und Analyse

  • Telefonische Rückmeldung

  • Untersuchungstermin in Bamberg (2–3 Stunden, persönlich erforderlich)

  • Erstellung des Gutachtens innerhalb weniger Tage

  • Versand an die Behörde – nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung

6. Wie Sie sich gezielt vorbereiten können

  • Seien Sie offen und ehrlich über Ihre Symptome und Behandlung

  • Bringen Sie, wenn möglich, ärztliche Stellungnahmen oder Entlassungsberichte mit

  • Verzichten Sie auf Bagatellisierung – Einsicht wird positiv gewertet

  • Reflektieren Sie, was Sie aus Ihrer Erkrankung gelernt haben und wie Sie heute damit umgehen

  • Betonen Sie Verantwortungsbewusstsein und Stabilität

7. Fachlich anerkannt – rechtlich verbindlich

Unsere Gutachten werden ausschließlich von Fachpsychologen für Klinische Psychologie und Verkehrspsychologie (BDP) erstellt – mit langjähriger Erfahrung in der Beurteilung psychischer Belastungssituationen im Waffenrecht. Sie sind nach § 4 AWaffV gesetzlich anerkannt und bundesweit gültig. Waffenbehörden sind verpflichtet, diese Gutachten anzunehmen. Sie erhalten bei uns ein rechtskonformes, fachlich fundiertes und zugleich menschlich geführtes Verfahren.