Inhaltsverzeichnis
1. Warum psychische Erkrankungen für das Waffenrecht relevant sind
2. Wann muss eine Begutachtung nach § 6 WaffG erfolgen?
3. Gesetzliche Grundlage: § 6 Absatz 2 Waffengesetz (WaffG)
4. Was wird in der Begutachtung geprüft?
5. Der Ablauf am Auris Institut – Schritt für Schritt
1. Warum psychische Erkrankungen für das Waffenrecht relevant sind
Waffenbesitz verlangt eine besonders stabile Persönlichkeit. Das Waffengesetz sieht daher vor, dass Menschen mit bestimmten psychischen Störungen oder Erkrankungen ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren können.
Insbesondere, wenn:
es Hinweise auf Selbst- oder Fremdgefährdung gibt
eine akute oder instabile Erkrankung vorliegt
jemand in psychiatrischer Behandlung oder unter Betreuung steht
eine Erkrankung in Verbindung mit aggressivem oder impulsivem Verhalten auftritt
2. Wann muss eine Begutachtung nach § 6 WaffG erfolgen?
Die Behörde darf und muss eine Begutachtung anordnen, wenn Zweifel an der persönlichen Eignung bestehen.
Das ist häufig der Fall bei:
Psychiatrischen Klinikaufenthalten oder Zwangseinweisungen
Suizidversuchen oder -ankündigungen
gerichtlicher Betreuung
Diagnosen wie Depression, bipolare Störung, ADHS, PTBS oder Psychose
Oft wird die Behörde durch Meldungen von Polizei, Ärzten, Familienangehörigen oder Gerichten informiert und handelt dann auf gesetzlicher Grundlage.
3. Gesetzliche Grundlage: § 6 Absatz 2 Waffengesetz (WaffG)
Wenn Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, dass jemand psychisch krank oder debil ist, ist die Behörde verpflichtet, ein fachpsychologisches oder fachärztliches Gutachten einzuholen, um die persönliche Eignung zu klären. Es handelt sich dabei nicht um eine Ermessensentscheidung, sondern um eine gesetzlich geregelte Pflichtmaßnahme. Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit muss durch ein unabhängiges Gutachten nachgewiesen werden, damit der Besitz erlaubt bleibt.
4. Was wird in der Begutachtung geprüft?
In der Begutachtung am Auris Institut geht es nicht um Diagnosen, sondern um Einschätzungen der Stabilität, Impulskontrolle und Gefährdungspotenziale.
Wir prüfen:
Art und Verlauf der psychischen Erkrankung
Aktueller psychischer Zustand
Behandlungsbereitschaft, Therapieverlauf, Medikation
Selbstkontrolle, Frustrationstoleranz und Affektregulation
Umgang mit Stress, Belastung und Konflikten
Ziel ist eine differenzierte Einschätzung, ob unter den gegebenen Umständen ein sicherer und verantwortungsvoller Umgang mit Waffen möglich ist.
Wir helfen weiter
Wir begleiten Sie durch das Verfahren – erfahren, diskret und auf Augenhöhe.
5. Der Ablauf am Auris Institut – Schritt für Schritt
Erstberatung (kostenlos & unverbindlich)
Aktenanforderung und Analyse
Telefonische Rückmeldung
Untersuchungstermin in Bamberg (2–3 Stunden, persönlich erforderlich)
Erstellung des Gutachtens innerhalb weniger Tage
Versand an die Behörde – nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung
6. Wie Sie sich gezielt vorbereiten können
Seien Sie offen und ehrlich über Ihre Symptome und Behandlung
Bringen Sie, wenn möglich, ärztliche Stellungnahmen oder Entlassungsberichte mit
Verzichten Sie auf Bagatellisierung – Einsicht wird positiv gewertet
Reflektieren Sie, was Sie aus Ihrer Erkrankung gelernt haben und wie Sie heute damit umgehen
Betonen Sie Verantwortungsbewusstsein und Stabilität
7. Fachlich anerkannt – rechtlich verbindlich
Unsere Gutachten werden ausschließlich von Fachpsychologen für Klinische Psychologie und Verkehrspsychologie (BDP) erstellt – mit langjähriger Erfahrung in der Beurteilung psychischer Belastungssituationen im Waffenrecht. Sie sind nach § 4 AWaffV gesetzlich anerkannt und bundesweit gültig. Waffenbehörden sind verpflichtet, diese Gutachten anzunehmen. Sie erhalten bei uns ein rechtskonformes, fachlich fundiertes und zugleich menschlich geführtes Verfahren.