Erfahrungen & Bewertungen zu Dipl.-Psych. Sebastian Wagner
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Waffenrechtliche Begutachtung

Waffenrechtliches Gutachten: Was Sie über § 6 Abs. 3 WaffG wissen müssen

3. Juni 2025

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Waffenrechtliche Gutachten für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Wir zeigen, was dahintersteckt, wie die Prüfung abläuft – und was Sie jetzt wissen sollten.

Ein junger Mann der beim Schießen ist

1. Warum ein Gutachten unter 25 Jahren verlangt wird

Wer jünger als 25 Jahre ist und zum ersten Mal eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt – etwa zum Erwerb eigener Waffen – kann von der Waffenbehörde aufgefordert werden, ein fachpsychologisches Gutachten vorzulegen. Das hat nichts mit Misstrauen oder einem Verdacht zu tun. Es geht darum, ob Sie bereits die nötige Reife, Verantwortlichkeit und psychische Stabilität besitzen, um mit Waffen umzugehen.

2. Gesetzliche Grundlage: § 6 Abs. 3 WaffG

Im § 6 Absatz 3 des Waffengesetzes steht:

Von Antragstellern, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erstmalig eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition beantragen, kann ein fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten verlangt werden.

Das bedeutet:

  • Die Behörde muss kein Gutachten verlangen, darf es aber – auch ohne konkreten Verdacht.

  • Ziel ist es, Ihre persönliche Eignung objektiv zu prüfen.

3. Für wen gilt die Regelung?

Diese Regelung betrifft insbesondere:

  • Junge Sportschützen unter 25, die eine eigene Waffe erwerben möchten, z. B. für Wettkämpfe

  • Berufswaffenträger wie z. B. Personen im Sicherheitsdienst, Objektschutz oder Bewachungsgewerbe

  • Erstbewerber einer Waffenbesitzkarte (WBK) unter 25 Jahren

Wichtig: Wenn Sie unter 25 sind und bereits eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen, entfällt die Regelung. Es geht ausschließlich um die erste Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis.

4. Was genau wird im Gutachten geprüft?

Im Fokus steht Ihre persönliche Eignung – insbesondere:

  • Emotionale Stabilität und Reife

  • Frustrationstoleranz und Impulskontrolle

  • Konfliktfähigkeit und Selbstreflexion

  • Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Gefahrensituationen

  • Motivation und Einstellung zu Waffen und deren Bedeutung

Es geht nicht um Schulnoten oder Leistung, sondern um innere Reife und charakterliche Eignung.

Unter 25? Wir erklären

Sie wurden zur Begutachtung aufgefordert, weil Sie noch keine 25 Jahre alt sind? Wir erklären Ihnen das Verfahren und beantworten Ihre Fragen.

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5. So läuft die Begutachtung beim Auris Institut ab

  • Kostenlose Erstberatung

  • Aktenanalyse & Rückmeldung

  • Persönlicher Termin in Bamberg (2–3 Stunden)

  • Erstellung des Gutachtens

  • Versand nur mit Ihrer Einwilligung

Nichts geht automatisch zur Behörde – Sie behalten die Kontrolle.

6. Wie Sie sich optimal vorbereiten

  • Denken Sie ehrlich über Ihre Gründe für den Waffenbesitz nach

  • Reflektieren Sie, wie Sie mit Konflikten und Frustrationen umgehen

  • Zeigen Sie Verantwortungsbewusstsein, nicht Coolness

  • Vermeiden Sie bagatellisierende Aussagen wie „Ist ja nur ein Sportgerät“

  • Betonen Sie Zuverlässigkeit, Ernsthaftigkeit und Motivation

7. Unser Anspruch: Fair, neutral, anerkannt

Unsere Gutachten werden von Fachpsychologen für Verkehrs- und Klinische Psychologie (BDP) erstellt. Sie sind nach § 4 AWaffV gesetzlich anerkannt – und müssen von den Waffenbehörden akzeptiert werden.

  • Neutral und wissenschaftlich

  • Empathisch und verständlich

  • Schnell und diskret