Inhaltsverzeichnis
1. Was bedeutet eine MPU überhaupt?
2. Wer entscheidet über die Anordnung einer MPU?
3. Wann meldet sich die Führerscheinstelle wegen einer MPU?
3.1 Fahrerlaubnis wurde entzogen
3.2 Kein Entzug, aber Eignungsbedenken
4. Warum der Zeitpunkt entscheidend ist
5. Wann droht eine MPU besonders häufig?
5.1 MPU wegen Alkohol
5.2 MPU wegen Drogen
5.3 MPU wegen Punkten in Flensburg
5.4 MPU in der Probezeit
6. Kann man eine MPU vermeiden?
1. Was bedeutet eine MPU überhaupt?
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist kein Strafverfahren, sondern ein Instrument zur Überprüfung der Fahreignung. Sie soll klären, ob zu erwarten ist, dass eine Person künftig sicher und verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilnimmt.
Die MPU besteht in der Regel aus:
- einer medizinischen Untersuchung,
- einem Leistungstest (z. B. Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit),
- sowie einem psychologischen Gespräch.
Gerade das psychologische Gespräch ist entscheidend für ein positives Gutachten, da hier die persönliche Auseinandersetzung mit dem früheren Verhalten bewertet wird.
2. Wer entscheidet über die Anordnung einer MPU?
Ein häufiger Irrtum ist, dass Gericht oder Polizei über eine MPU entscheiden. Tatsächlich liegt diese Entscheidung ausschließlich bei der Führerscheinstelle.
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft eigenständig, ob Zweifel an der Fahreignung bestehen. Diese Prüfung erfolgt unabhängig vom Straf- oder Bußgeldverfahren und kann auch zeitlich verzögert stattfinden. Grundlage der Beurteilung ist die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
3. Wann meldet sich die Führerscheinstelle wegen einer MPU?
Der Zeitpunkt, zu dem sich die Führerscheinstelle meldet, hängt entscheidend davon ab, ob die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder nicht.
3.1 Fahrerlaubnis wurde entzogen
Wurde der Führerschein entzogen, meldet sich die Führerscheinstelle in der Regel nicht automatisch. Erst wenn ein Antrag auf Neuerteilung gestellt wird, legt die Behörde fest, ob eine MPU erforderlich ist. Viele Betroffene erfahren daher erst relativ spät, dass sie ein positives MPU-Gutachten benötigen.
Es gibt auch den Fall, dass die Fahrerlaubnis bereits durch die Polizei oder das Gericht entzogen wurde. In bestimmten Fällen kann zusätzlich geprüft werden, ob eine psychologisch Sperrfristverkürzungsmaßnahme sinnvoll ist.
3.2 Kein Entzug, aber Eignungsbedenken
Wurde die Fahrerlaubnis nicht entzogen, bestehen aber Eignungsbedenken, meldet sich die Führerscheinstelle häufig zeitverzögert. Typisch sind Zeiträume von einigen Wochen bis etwa 1–12 Monaten nach dem Vorfall.
Das betrifft unter anderem:
- Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad ab 1,6 Promille,
- wiederholte Alkoholfahrten mit dem Auto unter 1,6 Promille,
- bestimmte Drogendelikte.
Die Verzögerung hängt von Aktenlauf, interner Prüfung und Auslastung der Behörde ab und ist kein Zufall.
Wann droht eine MPU? Wir erklären es verständlich.
Eine MPU-Anordnung kommt für viele überraschend.
Hier erfahren Sie, wann, durch wen und auf welcher Grundlage eine MPU angeordnet wird – und worauf Sie frühzeitig achten sollten.
4. Warum der Zeitpunkt entscheidend ist
Viele Betroffene gehen davon aus, dass „noch nichts passiert“. Genau diese Phase birgt jedoch ein erhebliches Risiko.
Abstinenznachweise über 6 oder 12 Monate lassen sich nicht nachholen, und auch die persönliche Aufarbeitung des eigenen Verhaltens benötigt Zeit. Wer erst reagiert, wenn das behördliche Schreiben vorliegt, gerät häufig unter erheblichen Zeitdruck. Dies ist einer der Hauptgründe für ein negatives MPU-Gutachten beim ersten Versuch.
5. Wann droht eine MPU besonders häufig?
5.1 MPU wegen Alkohol
Eine MPU wegen Alkohol droht insbesondere:
- bei Hinweisen auf problematisches Trinkverhalten.
- ab 1,6 Promille, auch bei erstmaliger Auffälligkeit,
- bei wiederholten Alkoholverstößen,
5.2 MPU wegen Drogen
Eine MPU wird häufig angeordnet:
- nach dem Konsum illegaler Drogen im Straßenverkehr,
- bei regelmäßigem Konsum, z. B. von Cannabis,
- wenn die Trennung von Konsum und Fahren nicht überzeugend ist.
Auch bei medizinischem Cannabis kann im Einzelfall eine MPU erforderlich sein.
5.3 MPU wegen Punkten in Flensburg
Eine MPU kann drohen:
- bei wiederholten schweren Verkehrsverstößen,
- bei aggressivem oder besonders risikoreichem Fahrverhalten,
- im Zusammenhang mit einem hohen Punktestand.
Spätestens bei 8 Punkten im Fahreignungsregister wird die Fahrerlaubnis entzogen, häufig verbunden mit der Anforderung eines MPU-Gutachtens im Neuerteilungsverfahren. Solange ein Punkteabbau noch möglich ist, kann ein Fahreignungsseminar helfen, weitere Konsequenzen zu vermeiden.
5.4 MPU in der Probezeit
In der Probezeit kann eine MPU drohen:
- bei schweren oder wiederholten A-Verstößen,
- bei erneuten Auffälligkeiten nach einem Aufbauseminar,
- bei Zweifeln an der charakterlichen Eignung.
In solchen Fällen kann eine frühzeitige verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit helfen, eine weitere Eskalation zu vermeiden.
6. Kann man eine MPU vermeiden?
Ob eine MPU vermieden werden kann, hängt stark vom Einzelfall ab. In bestimmten Situationen kann es sinnvoll sein, frühzeitig Einsicht und Veränderungsbereitschaft zu zeigen oder verkehrspsychologische Maßnahmen wahrzunehmen.
Ist die MPU jedoch bereits angeordnet, lässt sie sich in der Regel nicht umgehen, sondern nur gezielt vorbereiten.
7. Was tun, wenn eine MPU droht?
Wenn eine MPU im Raum steht, ist es ratsam:
- frühzeitig Klarheit über die eigene Situation zu gewinnen,
- typische Fehler zu vermeiden,
- ausreichend Zeit für Aufarbeitung und Nachweise einzuplanen.
In vielen Fällen ist eine strukturierte MPU-Vorbereitung sinnvoll, um die eigenen Hintergründe nachvollziehbar darzustellen und Veränderungen glaubwürdig zu belegen.
In vielen Fällen ist eine strukturierte MPU-Vorbereitung sinnvoll, um die eigenen Hintergründe nachvollziehbar darzustellen und Veränderungen glaubwürdig zu belegen.
Wenn eine MPU angeordnet wird, ist es entscheidend, den weiteren Ablauf genau zu kennen.
MPU-Ablauf: So bestehen Sie die MPU – verständlich erklärt
8. Fazit
Die Führerscheinstelle meldet sich nicht zufällig, aber oft später als erwartet. Wer frühzeitig versteht, wann und warum eine MPU drohen kann, verschafft sich Planungssicherheit und bessere Voraussetzungen für ein positives Gutachten.
Je früher Sie sich mit Ihrer Situation auseinandersetzen, desto größer sind die Chancen, die MPU erfolgreich zu bestehen.
Wir klären auf
Häufig gestellte Fragen zur
MPU-Anordnung
Eine MPU-Anordnung bringt oft viele Fragen mit sich – In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Eine MPU wird angeordnet, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung hat. Das ist häufig der Fall nach Alkohol- oder Drogenfahrten, bei vielen Punkten in Flensburg, schweren Verkehrsdelikten oder wiederholten Auffälligkeiten im Straßenverkehr. Die Entscheidung trifft ausschließlich die Führerscheinstelle, nicht Polizei oder Gericht.
Die MPU wird immer von der Führerscheinstelle angeordnet.
Gerichte können den Führerschein entziehen oder Sperrfristen festlegen, entscheiden aber nicht, ob eine MPU erforderlich ist. Diese Prüfung erfolgt eigenständig durch die Fahrerlaubnisbehörde.
Eine MPU droht in der Regel:
- ab 1,6 Promille bei einer Alkoholfahrt mit dem Auto
- ab 1,6 Promille bei einer Fahrradfahrt
- unter 1,6 Promille, wenn es sich um wiederholte Alkoholverstöße handelt oder Ausfallerscheinungen vorlagen
Entscheidend ist nicht nur der Promillewert, sondern das Gesamtbild der Eignung.
Ja. Auch ohne Entzug der Fahrerlaubnis kann eine MPU angeordnet werden, z. B.:
- bei Fahrradfahrten unter Alkohol
- bei wiederholten Alkoholfahrten unter 1,6 Promille
- bei Drogenauffälligkeiten
- bei aggressivem oder auffälligem Verhalten im Straßenverkehr
In diesen Fällen meldet sich die Führerscheinstelle oft erst Wochen oder Monate später.
Das hängt vom Fall ab:
- Nach Führerscheinentzug: meist erst im Rahmen der Neuerteilung
- Ohne Entzug: häufig 1–12 Monate nach dem Vorfall, sobald die Akten geprüft sind
Dass zunächst nichts passiert, bedeutet nicht, dass keine MPU kommt..
Spätestens bei 8 Punkten in Flensburg wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Ob zusätzlich eine MPU erforderlich ist, entscheidet die Führerscheinstelle im Einzelfall. Eine MPU kann auch unterhalb von 8 Punkten angeordnet werden, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen, z.B. bei schweren Verkehrsstraftaten.
Ja. Eine MPU kann auch zeitlich verzögert angeordnet werden, insbesondere wenn:
- die Fahrerlaubnis neu beantragt wird
- neue Erkenntnisse zur Fahreignung vorliegen
- frühere Auffälligkeiten relevant bleiben
Allein der Zeitablauf schützt nicht automatisch vor einer MPU.
Wer das Schreiben ignoriert oder Fristen versäumt, riskiert:
- die Ablehnung der Neuerteilung
- längere Wartezeiten
- zusätzliche Auflagen
Frühzeitiges Handeln verschafft Zeit, Planungssicherheit und bessere Erfolgschancen.
In manchen Fällen ja – z. B. durch:
- frühzeitige verkehrspsychologische Beratung
- Punkteabbau (sofern rechtlich möglich)
- glaubhafte Aufarbeitung des Delikts
Ob eine MPU vermieden werden kann, hängt immer vom Einzelfall ab.
Eine individuelle Einschätzung erhalten Betroffene bei erfahrenen Verkehrspsychologen oder spezialisierten Beratungsstellen. Dort kann geklärt werden,
welche Schritte jetzt sinnvoll sind
ob eine MPU droht
wann sie angeordnet werden könnte.


