Inhaltsverzeichnis
1. Nach der Prüfung handeln
Die Prüfung ist vorbei – und jetzt wird Ihnen klar: Sie waren nicht in der Verfassung, sie fair zu bewältigen. Rücktrittsantrag vergessen oder abgelehnt? Es gibt noch Möglichkeiten.
2. Ist ein Rücktritt nach der Prüfung überhaupt noch möglich?
Ja. Wenn eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung vorlag, kann ein Rücktritt auch nachträglich anerkannt werden – vorausgesetzt, die Umstände werden glaubhaft und nachvollziehbar belegt.
3. Rechtliche Grundlagen und Fristen
Meist gilt eine Frist von 3–7 Tagen nach Notenbekanntgabe. Je schneller Sie reagieren, desto besser.
4. Was Sie jetzt tun können
Datum der Notenveröffentlichung notieren
Belege sichern
Gutachten anfordern
Kontakt zum Prüfungsamt halten
Prüfung nicht fair verlaufen?
Mit einem psychologischen Gutachten können Sie Ihr Recht auf Wiederholung geltend machen.
5. Wann ein psychologisches Gutachten sinnvoll ist
Bei psychischen Belastungen – z. B. Prüfungsangst, Depression, akute Überforderung – kann ein Gutachten die Grundlage für einen erfolgreichen Rücktritt bilden.
6. So hilft das Auris Institut
Schnelle Termine
Verständliche, rechtssichere Gutachten
Anerkannt bei Prüfungsämtern und Gerichten
7. Beispiele aus der Praxis
Prüfungsangst führte zu Abbruch – Gutachten ermöglichte Wiederholung
Familiäre Krise verschlechterte Leistung – Rücktritt mit Gutachten anerkannt
8. Fazit
Sie haben Rechte – auch im Nachhinein. Ein psychologisches Gutachten kann Ihnen helfen, diese durchzusetzen.


