Inhaltsverzeichnis
1. Warum ein Gutachten unter 25 Jahren verlangt wird
Wer jünger als 25 Jahre ist und zum ersten Mal eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt – etwa zum Erwerb eigener Waffen – kann von der Waffenbehörde aufgefordert werden, ein fachpsychologisches Gutachten vorzulegen. Das hat nichts mit Misstrauen oder einem Verdacht zu tun. Es geht darum, ob Sie bereits die nötige Reife, Verantwortlichkeit und psychische Stabilität besitzen, um mit Waffen umzugehen.
2. Gesetzliche Grundlage: § 6 Abs. 3 WaffG
Im § 6 Absatz 3 des Waffengesetzes steht:
Von Antragstellern, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erstmalig eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition beantragen, kann ein fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten verlangt werden.
Das bedeutet:
Die Behörde muss kein Gutachten verlangen, darf es aber – auch ohne konkreten Verdacht.
Ziel ist es, Ihre persönliche Eignung objektiv zu prüfen.
3. Für wen gilt die Regelung?
Diese Regelung betrifft insbesondere:
Junge Sportschützen unter 25, die eine eigene Waffe erwerben möchten, z. B. für Wettkämpfe
Berufswaffenträger wie z. B. Personen im Sicherheitsdienst, Objektschutz oder Bewachungsgewerbe
Erstbewerber einer Waffenbesitzkarte (WBK) unter 25 Jahren
Wichtig: Wenn Sie unter 25 sind und bereits eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen, entfällt die Regelung. Es geht ausschließlich um die erste Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis.
4. Was genau wird im Gutachten geprüft?
Im Fokus steht Ihre persönliche Eignung – insbesondere:
Emotionale Stabilität und Reife
Frustrationstoleranz und Impulskontrolle
Konfliktfähigkeit und Selbstreflexion
Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Gefahrensituationen
Motivation und Einstellung zu Waffen und deren Bedeutung
Es geht nicht um Schulnoten oder Leistung, sondern um innere Reife und charakterliche Eignung.
Unter 25? Wir erklären
Sie wurden zur Begutachtung aufgefordert, weil Sie noch keine 25 Jahre alt sind? Wir erklären Ihnen das Verfahren und beantworten Ihre Fragen.
5. So läuft die Begutachtung beim Auris Institut ab
Kostenlose Erstberatung
Aktenanalyse & Rückmeldung
Persönlicher Termin in Bamberg (2–3 Stunden)
Erstellung des Gutachtens
Versand nur mit Ihrer Einwilligung
Nichts geht automatisch zur Behörde – Sie behalten die Kontrolle.
6. Wie Sie sich optimal vorbereiten
Denken Sie ehrlich über Ihre Gründe für den Waffenbesitz nach
Reflektieren Sie, wie Sie mit Konflikten und Frustrationen umgehen
Zeigen Sie Verantwortungsbewusstsein, nicht Coolness
Vermeiden Sie bagatellisierende Aussagen wie „Ist ja nur ein Sportgerät“
Betonen Sie Zuverlässigkeit, Ernsthaftigkeit und Motivation
7. Unser Anspruch: Fair, neutral, anerkannt
Unsere Gutachten werden von Fachpsychologen für Verkehrs- und Klinische Psychologie (BDP) erstellt. Sie sind nach § 4 AWaffV gesetzlich anerkannt – und müssen von den Waffenbehörden akzeptiert werden.
Neutral und wissenschaftlich
Empathisch und verständlich
Schnell und diskret