Waffenrechtliche
Begutachtung
Waffenrechtliches Gutachten nach § 6 Waffengesetz. Amtlich anerkannt. Bei uns sind Sie in guten Händen.

Ihr Partner für waffenrechtliche Begutachtungen
In bestimmten Fällen fordert die Behörde ein psychologisches Gutachten nach , um Ihre persönliche Eignung für den Umgang mit Schusswaffen festzustellen. Das Auris Institut beurteilt Ihre persönliche Eignung fachlich fundiert und objektiv – damit Sie Ihre waffenrechtliche Erlaubnis erhalten, behalten oder zurückerlangen können. Einen transparenten Überblick über den Ablauf der waffenrechtlichen Begutachtung finden Sie hier.
Mit der Beauftragung des Auris Instituts für Ihre Begutachtung haben Sie folgende Vorteile:
Verlässlich. Anerkannt. Fristgesichert.
Fristen im Griff: Ihre Frist bei der Behörde läuft nicht weiter – Sie gewinnen Zeit und Sicherheit.
Anerkannte Gutachten: Rechtskonform und behördlich akzeptiert.
Volle Transparenz: Sie wissen von Anfang an, was auf Sie zukommt – fachlich, zeitlich und finanziell.
Häufige Anlässe für das waffenrechtliche Gutachten
In bestimmten Fällen verlangt das Gesetz eine psychologische Eignungsprüfung, bevor Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis erhalten. Gehören Sie dazu? Finden Sie es hier heraus:

Sebastian Wagner
Diplom-Psychologe, amtlich anerkannter Gutachter nach § 6 Waffengesetz.
„Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen – und sorge für ein faires, transparentes Verfahren.“
Verlässlich an Ihrer Seite
Waffenrechtliche Begutachtung – rechtssicher, diskret und menschlich
Wenn die Behörde eine psychologische Begutachtung verlangt, stehen viele Betroffene unter Druck. Im Auris Institut begegnen wir diesem sensiblen Thema mit Erfahrung, Empathie und fachlicher Klarheit.
Sie erhalten nicht nur ein rechtskonformes, anerkanntes Gutachten – sondern auch die Sicherheit, dass Sie den Prozess gut begleitet, verständlich informiert und ohne unnötigen Stress durchlaufen.
Unser Versprechen:
Ihre Frist bleibt gewahrt – kein Zeitdruck
Sie wissen jederzeit, woran Sie sind
Persönliche Begleitung bis zur Abgabe des Gutachtens
Bundesweit anerkannt
Waffenrechtliche Begutachtung mit Vertrauen und Erfahrung
Waffenrechtliche Eignungsbegutachtung erfordern besonderes Vertrauen – in die Fachkenntnis, die Sorgfalt und die Integrität des Gutachters. Viele unserer Klienten nehmen bewusst auch weitere Wege auf sich, um beim Auris Institut eine fundierte, diskrete und bundesweit anerkannte Begutachtung zu erhalten. Mit langjähriger Erfahrung, hoher Präzision und rechtlicher Sicherheit begleiten wir Sie persönlich durch den gesamten Prozess – damit Sie sich gut informiert, ernst genommen und rundum sicher fühlen.
Vertrauliche Begutachtung am Standort Bamberg
Unkomplizerte Vorgespräche per Telefon oder Videokonferenz
Langjährige Erfahrung & bundesweit geschätzter Service
1.500+ zufriedene Kunden
transparenter ablauf
Unser transparenter Ablauf von Ihrer Anfrage bis zum rechtssicheren Gutachten
Online-Anfrage und Rückruf
Stellen Sie Ihre Anfrage online – wir rufen Sie zeitnah zurück, um Ihr Anliegen zu besprechen. Sie erhalten erste Informationen zum Ablauf und zur Vorgehensweise.
Vorbereitung der waffenrechtlichen Untersuchung
Wir fordern relevante Unterlagen an, analysieren Ihre Akte und bereiten alles für Sie vor. Sie müssen hierfür noch nicht persönlich erscheinen.
Rückmeldung und Kostenvoranschlag
Auf Grundlage der Akte erhalten Sie eine telefonische Rückmeldung, die Folgendes umfasst:
Alle relevanten Informationen für den weiteren Ablauf
Kostenvoranschlag für das persönliche Begutachtungsgespräch
Persönliches Begutachtungsgespräch
Das gesetzlich vorgeschriebene persönliche Gespräch findet an unserem Standort in Bamberg statt.
Sie erhalten Ihr Gutachten
Nach der erfolgreichen Begutachtung erhalten Sie Ihr rechtssicheres, amtlich anerkanntes Gutachten.
Tipp: Fristverlängerung sichern – mit dem Auris Institut
Tipp: Fristverlängerung sichern – mit dem Auris Institut
Beauftragen Sie das Auris Institut für Ihre waffenrechtliche Begutachtung und erhöhen Sie Ihre Chancen, dass die Waffenbehörden einer Fristverlängerung zustimmen. So vermeiden Sie den Fristablauf und den Entzug Ihrer Erlaubnis – zuverlässig und stressfrei.
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Wissen & Infos
Wir klären auf
Häufig gestellte Fragen zur
waffenrechtlichen Begutachtung
Eine waffenrechtliche Begutachtung bringt oft viele Fragen mit sich – In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Ein Gutachten wird verlangt, wenn die Waffenbehörde Zweifel an der persönlichen Eignung hat. Das kann z. B. der Fall sein bei:
psychischen Erkrankungen
Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten
Strafverfahren
Suizidandrohungen oder Zwangseinweisungen
Antragstellern unter 25 Jahren (z. B. bei großkalibrigen Waffen)
neurologischen Erkrankungen, z. B. Epilepsie, Demenz oder organisch bedingte Hirnschäden
vermuteter Debilität (z. B. bei eingeschränkter kognitiver Leistungsfähigkeit)
Geprüft wird, ob Sie:
emotional stabil
zuverlässig
verantwortungsvoll
psychisch geeignet sind, mit Waffen umzugehen
Es geht um Ihre Haltung, Konfliktfähigkeit und Reflexionsfähigkeit – nicht um Perfektion.
Nein. Die MPU betrifft die Fahrerlaubnis. Ein waffenrechtliches Gutachten wird nach dem Waffengesetz (§ 6 WaffG) erstellt und beurteilt, ob jemand persönlich geeignet ist, mit Waffen umzugehen. Es hat andere Fragestellungen und Anforderungen.
Ja. Es gilt die gesetzliche Schweigepflicht. Niemand außer Ihnen und – mit Ihrer Zustimmung – der Behörde erfährt von Inhalt oder Ergebnis der Untersuchung.
Nein. Das Gutachten wird ausschließlich dem Auftraggeber – also Ihnen – übermittelt. Sie entscheiden, ob und wann es an die Behörde weitergeleitet wird. Wenn das Ergebnis negativ ist, sind Sie nicht verpflichtet, es der Behörde vorzulegen.
Nein — Inhaltlicher Aufwand, Prüfung und damit auch die Kosten sind gleich. Deshalb ist die Erstellung eines umfassenden waffenrechtlichen Gutachtens für rein private Zwecke des kleinen Waffenscheins häufig unverhältnismäßig. In speziellen Fällen (z. B. für die Seefahrt oder berufliche Notwendigkeit) kann ein Gutachten jedoch sinnvoll sein.
- Gesetzliche Altersgrenzen im deutschen Waffenrecht
- Waffengesetz (Deutschland) – offizielle Gesetzesseite
- Schützenverein – Altersgrenzen und Eignungsnachweis
- Altersgrenzen Sportwaffen – PDF-Übersicht (Sportschießen)
- Allgemeine Infos zum Waffenrecht in Deutschland (BMI)
- Waffenbesitzkarte – Voraussetzungen & Bedeutung
