Inhaltsverzeichnis
1. Warum ein Gutachten unter 25 Jahren verlangt wird
Wer jünger als 25 Jahre ist und zum ersten Mal eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt – etwa zum Erwerb eigener Waffen – kann von der Waffenbehörde aufgefordert werden, ein fachpsychologisches Gutachten vorzulegen. Das hat nichts mit Misstrauen oder einem Verdacht zu tun. Es geht darum, ob Sie bereits die nötige Reife, Verantwortlichkeit und psychische Stabilität besitzen, um mit Waffen umzugehen.
2. Gesetzliche Grundlage: § 6 Abs. 3 WaffG
Im § 6 Absatz 3 des Waffengesetzes steht:
Von Antragstellern, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erstmalig eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition beantragen, kann ein fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten verlangt werden.
Das bedeutet:
Die Behörde muss kein Gutachten verlangen, darf es aber – auch ohne konkreten Verdacht.
Ziel ist es, Ihre persönliche Eignung objektiv zu prüfen.
3. Für wen gilt die Regelung?
Diese Regelung betrifft insbesondere:
Junge Sportschützen unter 25, die eine eigene Waffe erwerben möchten, z. B. für Wettkämpfe
Berufswaffenträger wie z. B. Personen im Sicherheitsdienst, Objektschutz oder Bewachungsgewerbe
Erstbewerber einer Waffenbesitzkarte (WBK) unter 25 Jahren
Wichtig: Wenn Sie unter 25 sind und bereits eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen, entfällt die Regelung. Es geht ausschließlich um die erste Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis.
4. Was genau wird im Gutachten geprüft?
Im Fokus steht Ihre persönliche Eignung – insbesondere:
Emotionale Stabilität und Reife
Frustrationstoleranz und Impulskontrolle
Konfliktfähigkeit und Selbstreflexion
Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Gefahrensituationen
Motivation und Einstellung zu Waffen und deren Bedeutung
Es geht nicht um Schulnoten oder Leistung, sondern um innere Reife und charakterliche Eignung.
Unter 25? Wir erklären
Sie wurden zur Begutachtung aufgefordert, weil Sie noch keine 25 Jahre alt sind? Wir erklären Ihnen das Verfahren und beantworten Ihre Fragen.
5. So läuft die Begutachtung beim Auris Institut ab
Kostenlose Erstberatung
Aktenanalyse & Rückmeldung
Persönlicher Termin in Bamberg (2–3 Stunden)
Erstellung des Gutachtens
Versand nur mit Ihrer Einwilligung
Nichts geht automatisch zur Behörde – Sie behalten die Kontrolle.
6. Wie Sie sich optimal vorbereiten
Denken Sie ehrlich über Ihre Gründe für den Waffenbesitz nach
Reflektieren Sie, wie Sie mit Konflikten und Frustrationen umgehen
Zeigen Sie Verantwortungsbewusstsein, nicht Coolness
Vermeiden Sie bagatellisierende Aussagen wie „Ist ja nur ein Sportgerät“
Betonen Sie Zuverlässigkeit, Ernsthaftigkeit und Motivation
7. Unser Anspruch: Fair, neutral, anerkannt
Unsere Gutachten werden von Fachpsychologen für Verkehrs- und Klinische Psychologie (BDP) erstellt. Sie sind nach § 4 AWaffV gesetzlich anerkannt – und müssen von den Waffenbehörden akzeptiert werden.
Neutral und wissenschaftlich
Empathisch und verständlich
Schnell und diskret
Wir klären auf
Häufig gestellte Fragen zur
waffenrechtlichen Begutachtung
Eine waffenrechtliche Begutachtung bringt oft viele Fragen mit sich – In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Ein Gutachten wird verlangt, wenn die Waffenbehörde Zweifel an der persönlichen Eignung hat. Das kann z. B. der Fall sein bei:
psychischen Erkrankungen
Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten
Strafverfahren
Suizidandrohungen oder Zwangseinweisungen
Antragstellern unter 25 Jahren (z. B. bei großkalibrigen Waffen)
neurologischen Erkrankungen, z. B. Epilepsie, Demenz oder organisch bedingte Hirnschäden
vermuteter Debilität (z. B. bei eingeschränkter kognitiver Leistungsfähigkeit)
Geprüft wird, ob Sie:
emotional stabil
zuverlässig
verantwortungsvoll
psychisch geeignet sind, mit Waffen umzugehen
Es geht um Ihre Haltung, Konfliktfähigkeit und Reflexionsfähigkeit – nicht um Perfektion.
Nein. Die MPU betrifft die Fahrerlaubnis. Ein waffenrechtliches Gutachten wird nach dem Waffengesetz (§ 6 WaffG) erstellt und beurteilt, ob jemand persönlich geeignet ist, mit Waffen umzugehen. Es hat andere Fragestellungen und Anforderungen.
Ja. Es gilt die gesetzliche Schweigepflicht. Niemand außer Ihnen und – mit Ihrer Zustimmung – der Behörde erfährt von Inhalt oder Ergebnis der Untersuchung.
Nein. Das Gutachten wird ausschließlich dem Auftraggeber – also Ihnen – übermittelt. Sie entscheiden, ob und wann es an die Behörde weitergeleitet wird. Wenn das Ergebnis negativ ist, sind Sie nicht verpflichtet, es der Behörde vorzulegen.
Nein — Inhaltlicher Aufwand, Prüfung und damit auch die Kosten sind gleich. Deshalb ist die Erstellung eines umfassenden waffenrechtlichen Gutachtens für rein private Zwecke des kleinen Waffenscheins häufig unverhältnismäßig. In speziellen Fällen (z. B. für die Seefahrt oder berufliche Notwendigkeit) kann ein Gutachten jedoch sinnvoll sein.
- Gesetzliche Altersgrenzen im deutschen Waffenrecht
- Waffengesetz (Deutschland) – offizielle Gesetzesseite
- Schützenverein – Altersgrenzen und Eignungsnachweis
- Altersgrenzen Sportwaffen – PDF-Übersicht (Sportschießen)
- Allgemeine Infos zum Waffenrecht in Deutschland (BMI)
- Waffenbesitzkarte – Voraussetzungen & Bedeutung


